27.02.2014
Ausbruchsicher muss er sein
Nicht nur die Größe, der Untergrund und die Qualität des Weidegrases sind entscheidend, wenn es um die Auswahl der geeigneten Weideflächen geht. Ein wichtiger Faktor ist auch die Einzäunung: Sie muss stabil und ausbruchssicher sein.
Egal, ob Bundeswehrmanöver, Heißluftballon oder irgendeine andere potentielle Gefahr aus Sicht der Pferde: Panik kann in einer Pferdeherde schnell entstehen und wenn es soweit ist, setzt der Fluchtinstinkt ein. Oft sind dann einfach gezogene Stromlitzen oder niedrige Weidezäune kein Hindernis mehr: Sie werden einfach umgelaufen oder übersprungen. Das ist nicht nur für das entflohene Pferd gefährlich – läuft es in seiner Panik vor ein Auto, hat das auch Konsequenzen für Pferdehalter oder Stallbetreiber.
Niedrige Zäune sind kein Hindernis
Daher sollte bei der Einzäunung einer Pferdeweide nicht nur zur eigenen Sicherheit und der des Tieres ein Blick in die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung geworfen werden. Dort heißt es: „Die Einzäunung muss gut sichtbar, stabil und möglichst ausbruchsicher sein. Die Bedeutung der Stabilität wird bisweilen unterschätzt; sie muss z. B. bei älteren Holzzäunen oder bei alleiniger Verwendung von Elektrozäunen besonders beachtet werden.“ Und weiter: „Bei der Zaunausführung sind spezielle Kriterien zu beachten, wie beispielsweise Rasse und Geschlecht der Pferde, Beweidungsform (ganzjährig, zeitweise), Bestandsdichte und Futterangebot, Art, Lage und Größe der Weide (Verkehrsnähe, Risikobereiche) beziehungsweise des Auslaufs sowie Zaunmaterial. Spitze Winkel und andere Engpässe sind bei der Einzäunung zu vermeiden.“
Mindestens 1,20 Meter hoch
Auch hat das Ministerium genau festgelegt, welche Zaunhöhe für Pferdehaltung erforderlich ist. Hier gilt: Vom Boden aus gemessen muss die Höhe der Einzäunung 0,75 Meter mal Widerristhöhe des größten Pferdes betragen, bei einem 1,75 Meter großem Pferd also mindestens 1,31 Meter. Laut Urteil des Oberlandesgerichts Celle ist auch die Mindesthöhe festgelegt: Sie beträgt 1,20 Meter, wobei die Zaunpfähle, je nach Beschaffenheit, mindestens mit einem Drittel ihrer Länge in den Boden eingegraben werden müssen, sodass ein einzelner Pfahl eine Mindestlänge von zwei Metern aufweisen muss.
Hinzu kommen weitere Richtlinien. So darf der Pfahlabstand mindestens 2,60 Meter, höchstens jedoch fünf Meter betragen, je nach Risikobereich sind zwei bis vier Querabgrenzungen zu wählen, von denen sich die unterste höchstens 40 Zentimeter über dem Boden befinden darf. Eckpfosten müssen dabei besonders stabil sein.
Als Richtwert für die Impulsgeräte von Elektrozäunen gibt das Bundesministerium mindestens 2.000 bis maximal 10.000 Volt an, das Material muss mit einem VDE-, GSE- oder DLG-Prüfsiegel versehen sein....
Lesen Sie weiter im aktuellen Heft.
Keine Kommentare